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Gefahrensymbole für Chemikalien

Was ist die CLP-Verordnung (Classification, Labelling, Packaging)?

Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) des Europäischen Parlaments regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und Gemischen. Als offizieller Referenztext in Europa ermöglicht er die Anwendung des Globally Harmonised System (GHS) im Arbeits- und Konsumbereich. Die am 31. Dezember 2008 im EU-Amtsblatt Nr. L 3531 veröffentlichte Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft.

Alle Hersteller sind von der Aktualisierung der Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Stoffe und Gemische seit dem 1. Juni 2015 betroffen. Die Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien muss Folgendes enthalten:

  • Namen, Adresse und Telefonnummer des Herstellers
  • Namen des Stoffes (eventuell seine Form, seine Konzentration ...)
  • Produktnamen
  • gefährliche Bestandteile, falls es sich um eine Zubereitung handelt
  • Gefahrensymbole
  • Warnhinweise
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise

Welche Gefahrensymbole gibt es? Welche Bedeutung besitzen sie?

Zum Vergrößern, anklicken.

Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind die folgenden Gefahrensymbole in der CLP-Einstufung zu verwenden.

Wo sind die Gefahrensymbole zu finden?

Die Gefahrensymbole eines Produkts werden im Sicherheitsdatenblatt, welches auf unseren Produktseiten zu finden ist,in Abschnitt 2 zusammen mit den Gefahrencodes und dem Gefahrenhinweis angegeben (siehe Beispiel unten).